Stand: 29.08.2021, 14.04 Uhr
UPDATE 29.08.2021 Pflicht zur Vorlage eines Negatvinachweises / Impfnachweises und Verschärfung der Regelungen zur Kontaktverfolgung
Mit Wirkung vom 19.08.2021 trat eine neue Corona-Verordnung im Land Hessen in Kraft.
In dieser Verordnung wurden unter anderem die Verpflichtungen zur Kontaktverfolgung, sowie die Voraussetzungen für den Besuch einer Übernachtungsstätte weiter verschärft. Wir wenden uns erst jetzt an Sie, da wir noch keine Kenntnis darüber hatten, ob die Verordnung gleichermaßen auch für reine Dauercampingplätze gilt. Dem ist so.
Nach § 4 der Corona-Schutzverordnung müssen zum Zweck der Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten Daten von Kunden erfasst werden. Wir haben uns nun dazu entschlossen in allen geschlossenen Gemeinschaftseinrichtungen (Waschräume, Toilettenhäuser) diese Voraussetzung durch die Luca-App zu erfüllen. Für alle privaten Treffen auf dem Campingplatz sind die geltenden Regeln aus der Verordnung von jeder Einzelperson selbst zu erfüllen. Das Besuchsverbot gilt aufgrund der steigenden Corona-Infektionen, sowie des immens hohen Verwaltungsaufwands weiterhin!
Die Luca-App funktioniert folgendermaßen:
1. Sie laden die App aus dem AppStore oder PlayStore herunter.
Apple IOS: https://apps.apple.com/de/app/luca-app/id1531742708
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.culture4life.luca&hl=de&gl=US
2. Die App fordert Sie nach dem Download dazu auf, Daten von Ihnen einzugeben. Erfassen Sie die Daten und
bestätigen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verwendung der App:
3. Klicken Sie auf "Einchecken" und anschließend auf "Selbst einchecken". Scannen Sie anschließend den QR-Code (dieser hängt an den Türen der Gemeinschaftseinrichtungen aus)
4. Checken Sie sich in der App aus, nachdem Sie die Gemeinschaftseinrichtung verlassen haben.
Darüber hinaus wurde die Landesverordnung im Hinblick der Voraussetzungen für Sie als Dauercamper weiter verschärft. Gem. § 23 i.V.m. § 3 CoSchuV muss bei Übernachtungen zu touristischen Zwecken ein Negativnachweis vorliegen. Bei einem Dauercampingplatz ist dies auch erforderlich, wenn sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind (unabhängig davon, ob diese von Einzelnen nicht genutzt werden). Daher greift diese Regelung auch für uns.
Der Aufenthalt ist daher ab sofort nur dann möglich, wenn Sie uns eine der folgenden Bestätigungen schriftlich vorlegen:
1. Sie sind vollständig gegen Covid-19 geimpft. Die Impfung muss vor mindestens 14 Tagen stattgefunden haben. Bitte lassen Sie uns dann eine Kopie Ihres Impfnachweises zukommen.
2. Sie sind Genesene/r, das bedeutet Ihre Erkrankung an Covid-19 ist mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate her. Bitte legen Sie uns einen entsprechenden Nachweis über die positive PCR-Testung (inkl. Testungsdatum) und ggfls. den Nachweis über eine Booster-Impfung bei Covid-Erkrankungen, die länger als sechs Monate zurückliegen.
3. Sie wurden negativ getestet (kein Selbsttest). Das Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden an dem Anreisetag sein. Die Tests können an jeder Teststelle durchgeführt werden. Die Testpflicht gilt auch für alle anderen Personen aus dem Haushalt, die sich auf dem Campingplatz aufhalten. Auch für Kinder ab 6 Jahren muss ein entsprechender Testnachweis vorgelegt werden.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ein Negativnachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder neg. Testnachweis) für Sie und alle Angehörigen aus dem eigenen Haushalt, die sich auf dem Campingplatz aufhalten notwendig ist. Bei Kindern gilt eine Testpflicht ab dem 6. Lebensjahr (siehe Punkt 3 weiter oben).
Sollten die Nachweise nicht vorgelegt werden, sind wir lt. Verordnung dazu verpflichtet diese Personen den Zutritt zum Campingplatz zu verweigern.
Senden Sie die Nachweise am besten per Mail an bernddoersam@gmx.de oder per Post zu. Alternativ können Sie die Nachweise auch persönlich vorlegen.
Für alle Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen Personen ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 24 Stunden) vor Betreten des Campingplatzes notwendig. Das negative Testergebnis der jeweiligen Personen ist dann vor Ankunft per Mail (bernddoersam@gmx.de), WhatsApp (01729661933) zuzusenden oder persönlich vorzulegen.
Sollten weitere Fragen bestehen stehe ich Ihnen selbstverständlich telefonisch und per Mail gerne zur Verfügung.
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15.04.2021 Saisonstart 2021
Liebe Camper,
wir freuen uns auf die kommende Saison. Lt. der Corona-Verordnung des Landes Hessen können wir den Dauercampingplatz mit einem entsprechenden Hygienekonzept öffnen. Wir möchten Euch hiermit die für die kommende Saison geltenden Regeln bekanntgeben:
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten
- Die Dusch- und Toilettenanlagen dürfen nur mit einem Mund- und Nasenschutz (Medizinische Maske oder FFP2-Maske) betreten werden
- Die Regeln bezüglich Kontaktbeschränkungen gelten auch auf dem Campingplatz
- Besuch (auch von Familienangehörigen) ist strengstens untersagt
- Teile der sanitären Anlagen wurden gesperrt um die Mindestabstände einzuhalten
- Es stehen in allen Toilettenanlagen Händedesinfektionsmittel zur Verfügung
- Die Öffnungszeiten zur Müllabgabe und Kauf von Duschmarken/Gas ändern sich auf Mittwoch 14.00 - 14.30 Uhr und Samstag 15.00 - 15.30 Uhr. Der Aufenthalt ist nur kurz und nur für den Kauf und die Müllentsorgung gestattet.
Bitte haltet Euch im eigenen Interesse an alle Regeln. Wir als Dauercampingplatz können froh sein öffnen zu dürfen. Dies ist im Beherbungswesen eine der wenigen Ausnahmen.
Bis am Wochenende soll auch das Wasser auf dem Campingplatz geöffnet sein. Aktuell gibt es hierbei erhebliche Probleme, so dass das Wasser aktuell noch nicht geöffnet werden kann. Daher möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich ausreichend um die eigene Parzelle zu kümmern.
Wir freuen uns auf eine tolle Saison.
Vielen Dank und bis bald.
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10.12.2020 Öffnung des Campingplatzes unter gewissen Auflagen möglich
Nach langen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen konnten wir nun erreichen, dass der Campingplatz unter folgenden Auflagen zur Eigennutzung ab sofort geöffnet werden kann:
- Aufgrund der sehr eingeschränkten Toiletten- und Duschsituation im Winter ist es uns nicht möglich die vorgeschriebenen Hygienestandards für alle Dauercamper aufrecht zu erhalten. Daher ist bei einem Besuch auf dem Campingplatz die Nutzung der sanitären Anlage nicht möglich. Alle Camper können daher nur ihre eigene Campingtoilette im Wohnwagen nutzen. Die Entsorgung der Campingtoilette, sowie die Frischwasser-Abholung ist unter bestimmten Hygienebestimmungen (Tragen eines Mund-Nasenschutzes ggfls. Tragen von Handschuhen) möglich. Wir werden den Zugang zur sanitären Anlage daher für den Zeitraum der eingeschränkten Öffnung nur für diejenigen zulassen, die Ihren ersten Wohnsitz bei uns angemeldet haben (Schließzylinder wird für den Zeitraum gewechselt). Sobald sich die Lage beruhigt, werden wir den Zylinder erneut tauschen, so dass dann wieder alle Dauercamper Zugriff haben.
- Die Eigennutzung der Parzelle ist gestattet. Auf Kontakte zu anderen Dauercampern ist zu verzichten.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
- Allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten.
- Dauercamper, die corona-typische Symptome zeigen können den Campingplatz erst nach einem negativen COVID-Test besuchen.
Sollten sich einzelne Camper nicht an die besagten Regeln halten, werden wir weitere Konsequenzen daraus ziehen.
Da sich das Infektionsgeschehen aktuell nicht bessert, rechnen wir mit weiteren Einschränkungen. Daher ist diese Seite regelmäßig zu besuchen, um über die aktuelle Lage hinsichtlich der
Öffnung/Schließung des Campingplatzes informiert zu sein.
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UPDATE 28.11.2020 Verlängerung der Schließung des Campingplatzes
Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern die Verlängerung der Corona-Einschränkungen bis zum 20.12.2020 beschlossen.
Demnach bleibt auch der Campingplatz weiterhin für all diejenigen geschlossen, die nicht ihren ersten Wohnsitz bei uns angemeldet haben.
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UPDATE 29.10.2020 Neue Corona-Verordnung Schließung des Campingplatzes
Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern diverse Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Unter anderem wurde beschlossen, dass Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken in der Zeit vom 02.11 - 30.11.2020 nicht gestattet sind.
Demnach müssen wir den Campingplatz vom 02.11.2020 - 30.11.2020 schließen.
Für alle Camper, die nicht den ersten Wohnsitz bei uns angemeldet haben, bedeutet dies, dass der Campingplatz in der Zeit nicht betreten werden darf.
Wir empfehlen für alle Camper, die ihre Parzelle noch nicht winterfest gemacht haben, dies noch dieses Wochenende nachzuholen.
Wir informieren hier über weitere Maßnahmen und Lockerungen rund um das Corona-Virus.
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UPDATE 11.06.2020 Besucherverbot und Kontaktbeschränkungen:
Die Landesregierung Hessen hat beschlossen, dass ab dem heutigen Tag wieder maximal 10 Personen (egal aus wie vielen Haushalten) zusammensitzen bzw. sich treffen dürfen.
Auch das Besuchsverbot wird insofern gelockert, dass Verwandtschaft (Enkelkinder, Kinder, Eltern, ...) als Besuch ab sofort erlaubt sind. Aufgrund der Hygienekonzepte bitten wir um Verständnis, dass alle nicht Verwandten Personen (Freunde etc.) bisher noch nicht erlaubt sind.
Wir bitten allerdings trotzdem, auch im Hinblick der Hygiene etc. darum, möglichst auf Besuch zu verzichten.
Über diesen Sachverhalt wird auch zeitnah noch ein Aushang erfolgen.
Vielen Dank!
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UPDATE 05.06.2020
Liebe Camper,
nun sind ein paar Wochen nach der Öffnung ins Land gezogen und ich möchte mich herzlich bedanken, dass sich die überwiegende Mehrheit der Camper an die Corona- Regelungen halten und gehalten haben.
Ich kann natürlich auch verstehen, dass das Besuchsverbot auf Unmut trifft. Wir sind allerdings von der Landesregierung Hessen angehalten, geeignete Hygienekonzepte vorzulegen, um überprüfen zu können, ob die Corona-Regelungen und Vorschriften auf dem Campingplatz eingehalten werden. Dazu gehört für uns auch das Besuchsverbot, um die Personenzahl so niedrig wie möglich zu halten. Das Besuchsverbot wird auch weiter gelten. Sobald das Besuchsverbot von meiner Seite wieder aufgehoben wird, werde ich dies kommunizieren.
Falls es dazu kommen sollte, dass Camper, die kurz vorher noch auf dem Campingplatz waren, positiv auf Corona getestet wurden bitte ich um eine entsprechende Mitteilung, um ggfls. weitere Maßnahmen einleiten zu können.
Vielen Dank!
PS: Bitte unbedingt die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln weiter unten beachten.
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UPDATE 10.05.2020
Liebe Camper,
wir können wie erhofft ab dem 15. Mai unter bestimmten Hygiene- und Abstandsregeln öffnen.
Folgende Hygiene- und Abstandsregeln gelten ab dem 15. Mai:
· Der Mindestabstand von 1,50m ist zwingend einzuhalten
· Der Aufenthalt ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes gestattet
· Persönliche Nahkontakte (Hände schütteln und umarmen) sind absolut zu vermeiden
· Allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten (gründliches Hände waschen, Niesetikette, etc.) --> hier klicken für weitere Informationen
· Besuch ist bis auf weiteres untersagt
· Der Verkauf von Gas und Duschmarken erfolgt zweimal wöchentlich (Mi, Sa. je von 16.00 – 16.30 Uhr). Hierbei sind ebenso die Abstandsregeln zu beachten.
Getroffene Maßnahmen:
· Händedesinfektionsmittel stehen in allen Toilettenanlagen zur Verfügung
· Teile der sanitären Anlagen wurden gesperrt, um den Mindestabstand einhalten zu können.
Verstöße werden entsprechend geahndet.
Bei Zuwiderhandlungen werden Platzverbote ausgesprochen.
Vielen Dank!
Wir freuen uns auf eine tolle (leider verkürzte) Saison!
Weitere Dokumente (um auf die Seiten zu gelangen jeweils anklicken):
Auslegungshinweise Corona-Verordnung (Was ist wieder erlaubt, was nicht?)
Corona- Verordnung Land Hessen, Stand: 09.05.2020
FAQ Robert Koch Institut zum Corona-Virus
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UPDATE 07.05.2020
Die Landesregierung Hessen hat nun bekanntgegeben, dass ab dem 15. Mai auch wieder Campingplätze unter bestimmten Hygiene-und Abstandsregeln öffnen dürfen.
Sobald wir wissen welche Regeln das sind, werden wir sie veröffentlichen und deren mögliche Umsetzung bei uns prüfen.
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UPDATE 02.05.2020:
Die Schließung wurde erneut bis mindestens zum 10. Mai verlängert. Mitte der nächsten Woche erfolgen neue Beratungen. Wir hoffen sehr, dass wir dann auch wieder öffnen dürfen.
Wir haben der Landesregierung Hessen geschrieben und gebeten, die Regelungen für Dauercampingplätze, bei denen die Hygienevorkehrungen getroffen werden können zu lockern.
Hier kann man die neue Verordnung ansehen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/4vo_corona.pdf
Die Auslegungshinweise können hier eingesehen werden: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/darf-ich-mein-geschaeft-oeffnen
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UPDATE 15.04.2020:
Die Bundesregierung hat heute in Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder eine Verlängerung der Schließung von Freizeit-und Übernachtungsstätten bis mindestens zum 04. Mai beschlossen.
Demnach bleibt der Campingplatz bis vorerst zum 04.Mai weiterhin geschlossen.
Hier kann man den aktuellen Beschluss der Landesregierung Hessen einsehen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/lesefassung4.coronavo_1.pdf
Falls es zu einer weiteren Verlängerung kommt werden wir hier darüber informieren.
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Liebe Camper,
auch wir müssen Verantwortung übernehmen, um die Infektionszahlen mit dem neuartigen Corona Virus so gering wie möglich zu halten. In den letzten Tagen haben sich die Infektionszahlen in Deutschland und ganz Europa explosiv erhöht und wir als Campingplatz sind nun auch in der Pflicht unseren Beitrag zu der Gesundheit unserer Gesellschaft zu leisten.
Die Landesregierung Hessen hat nun beschlossen, dass sämtliche Freizeit- und Übernachtungsstätten zu schließen sind. Daher ist auch der Betrieb des Campingplatzes bis auf weiteres untersagt!
Ausnahmen gelten ausschließlich für die Personen, die Ihren ersten Wohnsitz bei uns angemeldet haben. Alle anderen dürfen den Platz nicht betreten. Es drohen hohe Strafen.
In der Zeit der Schließung werde ich versuchen mich daher um die Pflege (Rasen mähen) kümmern.
Hier die Verordnung des Landes Hessen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/2020-03-17_vierte_vo_bekaempfung_corona_virus__0.pdf
Weiter unten finden sich außerdem die Auslegungshinweise zu dieser Verordnung, in der ausdrücklich festgeschrieben ist, dass Dauercamping so nicht gestattet ist.
Die Schließung gilt vorerst bis zum 19.04.2020. Sollte die Landesregierung diese Verordnung verlängern wird entsprechend der Betrieb länger eingestellt.
Trotz alle dem werden die Toilettenhäuser frühestens zum 01.05.2020 geöffnet. Das Wasser werde ich allerdings aller Voraussicht nach gegen Mitte April aufdrehen.
Darüber hinaus bitten wir um folgendes Vorgehen:
- Jemand der aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist oder Kontakt zu einem Corona Infizierten hatte kann den Campingplatz aus Sicherheitsgründen nicht besuchen (bitte mindestens 14 Tage zuhause bleiben)
- Wir bitten zukünftig um angemessene Hygienemaßnahmen bei dem Besuch der Waschräume
Wie sollte man sich sonst verhalten?
- Auf Sozialkontakte sollte möglichst verzichtet werden
- Körperkontakt und Hände schütteln sind absolut zu vermeiden
- Mindestens 1 Meter Abstand halten
- Häufiges Händewaschen
Weitere Informationen zu den Verhaltensweisen findet man hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Wir befinden uns aktuell in einer Ausnahmesituation. Wir müssen flexibel auf die neuen Informationen und Anweisungen reagieren und hoffen diesbezüglich auf Euer Verständnis.
Nehmt das Thema ernst, aber bleibt besonnen.
Sobald sich an der Situation etwas verändert werden wir uns sofort bei Euch melden.
Vielen Dank. Bleibt alle gesund.
Viele Grüße
Bernd Dörsam & Familie
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